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BVerwG, 06.01.1961 - I B 171.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Verhältnisses des geschützten Rechts auf Gewerbebetrieb und den Forderungen der Baugestaltungsverordnung - Aufstellung eines leuchtenden Firmenreklameschildes im Vorgarten eines reinen Wohngebiets als Störung des Gesamtbilds der Umgebung
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 22.11.1960 - I A 320/60
- BVerwG, 06.01.1961 - I B 171.60
Papierfundstellen
- BB 1961, 1144
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
Zulässigkeit von Werbeanlagen
Auszug aus BVerwG, 06.01.1961 - I B 171.60
Im Berufungsurteil ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1955 (BVerwGE 2, 172) und auf den Beschluß vom 6. Oktober 1954 (DÖV 1955 S. 185) u.a. ausgeführt:.Das Recht der Baugestaltung ist nicht Bundesrecht (BVerfGE 3, 407 [430 ff.]; BVerwGE 2, 172 [175]).
Daß Rechtsvorschriften über Baugestaltung und Verbote von Reklameanlagen in Vorgärten mit den Grundrechtsvorschriften, u.a. mit Art. 2, 5, 12 und 14 GG vereinbar sind, hat der Senat in den Entscheidungen vom 6. Oktober 1954 und vom 28. Juni 1955 (DÖV 1955 S. 185 und BVerwGE 2, 172 [178 bis 180]) geklärt.
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus BVerwG, 06.01.1961 - I B 171.60
Das Recht der Baugestaltung ist nicht Bundesrecht (BVerfGE 3, 407 [430 ff.]; BVerwGE 2, 172 [175]). - BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58
Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten - …
Auszug aus BVerwG, 06.01.1961 - I B 171.60
Es ist nicht ungewöhnlich, daß der Richter bei Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe auf den verschiedensten Lebensgebieten seine persönliche Empfindung und Anschauung zurückdrängt und zum "objektiven" Maßstab seiner wertenden Beurteilung die Empfindungen und Anschauungen der Allgemeinheit oder bestimmter Gruppen von Menschen macht (s. betreffend Fragen von Anstand und Sitte BVerwGE 10, 164 [167/168]). - BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 06.01.1961 - I B 171.60
Eine Rechtsfrage kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur begründen, soweit es um revisibles Recht, d.h. nach § 137 Abs. 1 VwGO um Bundesrecht geht (BVerwGE 1, 19).
- BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65
Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger" …
Die Ablehnung dar Hinzuziehung eines Sachverständigen weiche von BVerwG I B 171.60 ab. - BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63
Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe
So sieht der I. Senat ästhetische Begriffe des Baurechts wie die "anständige Baugesinnung", die ästhetische Beurteilung einer Werbeanlage und die einwandfreie Einfügung einer Anlage in die Umgebung für voll nachprüfbar an, ohne daß der Behörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt wird (vgl. z. B. Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53 = BVerwGE 2, 172; Beschluß vom 6. Januar 1961 - BVerwG I B 171.60 = BB 1961 S. 1144; Beschluß vom 24. April 1962 - BVerwG I B 60.62; Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 71.61 = BVerwGE 17, 322). - BVerwG, 24.06.1971 - VII B 21.71
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Vergnügungssteuer für die …
Der Erhebung von Beweisen u.a. durch Sachverständige bedürfen aber nur solche Lebens- und Erkenntnisbereiche, die dem Richter nicht ohne weiteres zugänglich sind (Beschluß vom 6. Januar 1961 - BVerwG I B 171.60 - = BBauBl. 1961, 374).
- BVerwG, 24.06.1965 - IV B 29.65
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Denn bei der Einfügung einer baulichen Anlage in das Gesamtbild geht es um eine vom Standpunkt des gebildeten Durchschnittsbetrachters zu entscheidende Frage, die besondere, außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegende Fähigkeiten und Kenntnisse eines Sachverständigen nicht voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Januar 1961 in BBauBl. 1961, 374/375). - BVerwG, 20.04.1961 - I B 155.60 Daß Vorschriften, welche die Errichtung von Reklameanlagen in Vorgärten verbieten, nur Inhaltsbestimmungen des Eigentums darstellen und daher nicht gegen Art. 14 GG verstoßen, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 6. Oktober 1954 - BVerwG I B 131.53 - [DVBl. 1955 S. 60 = DÖV 1955 S. 185] und vom 6. Januar 1961 - BVerwG I B 171.60 -).
- BVerwG, 02.02.1961 - I B 162.60 Wie der Senatim Beschluß vom 6. Januar 1961 - BVerwG I B 171.60 - ausgeführt hat, bedarf es zur Erkenntnis und Feststellung des Bestehens und Inhalts derjenigen in der Allgemeinheit oder in bestimmten Gruppen von Menschen herrschenden Empfindungen und Anschauungen, die der Entscheidung zugrunde zu legen sind, einer Beweiserhebung, u.a. u.a. durch Sachverständige, nur in solchen Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Pächter selbst nicht ohne weiteres zugänglich sind, während auf weiten, dem Einblick der Allgemeinheit oder des Richters offenliegenden Lebensgebieten die eigene Lebenserfahrung des Richters dazu ausreicht.